Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Jung liegt im Bereich des Familienrechtes. Hier berät und vertritt er Sie beispielsweise bei

  • Trennung
  • Scheidung
  • Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes
  • Unterhalt
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Hausrat
  • sowie in allen Angelegenheiten die rechtliche Probleme innerhalb des Familienverbandes, insbesondere zwischen Eheleuten, betreffen

Häufig besteht hier auch ein Zusammenhang mit anderen rechtlichen Gebieten, beispielsweise bezüglich der ehelichen Wohnung mit dem Mietrecht, in Trennungsfragen mit dem Steuerrecht und in Fragen der Scheidung mit dem Sozialversicherungsrecht, die in die Beratung mit einzubeziehen sind.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechtes. Auch in Fragen des Kollektivarbeitsrechtes war unsere Kanzlei bereits tätig und hat Betriebsräte vertreten. Beispielhaft gehört zu den rechtlichen Problemen, die regelmäßig in meiner Kanzlei bearbeitet werden:

  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Erstellen und Beratungen im Rahmen von Arbeitsverträgen
  • Zeugnisse
  • gewünschte Vertragsänderungen
  • sowie alle weiteren mit dem Arbeitsrecht im Zusammenhang stehenden Fragen. Auch hier gibt es häufig eine Verflechtung zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Sozialrecht.

In Deutschland werden im Jahr mehrere Milliarden Euro vererbt. Die rechtzeitige Regelung des Erbes verhindert meist Streitigkeiten im Erbfall, oder mildert diese ab. Aus diesem Grunde beraten wir, im Vorfeld, über Regelungsmöglichkeiten.

Ab dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Erbes oder Geltendmachung Ihrer Rechte aufgrund des Erbfalls.

Zur Vermeidung ungewollter Ergebnisse in der Erbfolge beraten wir Sie und
wirken bei der Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten und Vermächtnissen mit.

Typischerweise gehören zu den Tätigkeiten im Erbrecht die Beratung und Vertretung bei

  • der Gestaltung des Testamentes einschließlich der Änderung eines bestehenden Testamentes und Anpassung an neue Gegebenheiten
  • Streitigkeiten mit Miterben
  • der Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Ansprüchen aus Vermächtnissen
  • der Testamentsvollstreckung
  • sowie allen weiteren Fragen zum Erbrecht.

Auch dieses Rechtsgebiet ist in der Regel nicht isoliert zu bearbeiten. Es bestehen Schnittstellen zum Sozialrecht, zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht und zu anderen Rechtsgebieten.

Ein Straf- oder Ermittlungsverfahren stellt für den hiervon Betroffenen – Beschuldigten – eine enorme Belastung dar. Aufgrund mangelnder Kenntnis der Verfahrensabläufe und Gesetze ist die Eigenverteidigung – das Vorbringen eigener Argumente gegenüber den Ermittlungsbehörden – meist wenig geeignet Positives zu bewirken, sondern führt eher zum Gegenteil, einer Verschlimmerung der Situation.

Wir beraten daher bereits im Vorfeld und vertreten in der Regel bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder im Ermittlungsverfahren sonstiger Behörden, wie auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren die Interesse von Beschuldigten.

Beispiele für unsere Tätigkeiten als Verteidiger sind insbesondere

  • Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
  • im Strafbefehlsverfahren
  • die Strafverteidigung im gerichtlichen Verfahren
  • in Bußgeldverfahren

Unterstützend tätig sein können wir

  • bei Festnahmen
  • bei erlassenem Haftbefehl
  • bei Durchsuchungsmaßnahmen.

Auch nach einer Verurteilung unterstützen wir in Angelegenheiten des Strafvollstreckungsrechtes, insbesondere in den Verfahren, in denen es um Festsetzung der Restdauer der zu verbüßenden Strafe, bei einer Haftentlassung auf Bewährung oder eine Halbstrafenverbüßung geht.

Auch Strafrecht ist keine isolierte juristische Tätigkeit. Das Strafverfahren hat Folgen. Diese können vom Verlust des Arbeitsplatzes, bis zur Frage des Schadensersatzes, der aus Anlass der Tat zu leisten ist, oder mit anderen Rechtsgebieten in Zusammenhang stehen.

Opfer einer Straftat sind häufig weit schlimmer betroffen, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Nicht nur die häufig im Vordergrund gesehenen wirtschaftlichen Nachteile, sondern vor allem psychische und bei schwerer Kriminalität oft auch körperliche Einbußen des Opfers prägen in Zukunft dessen Leben. Für das Opfer einer Straftat gilt es hier vieles zu bedenken. Oft genügt der Hinweis der Ermittlungsbehörden, der pflichtgemäß gegeben wird, und der über Opferschutz orientieren soll, nicht. Anwaltlicher Beistand macht deshalb gerade für die Opfer von schwereren Straftaten Sinn.

Wir beraten und vertreten Opfer von Gewalt- und Straftaten in Zivil-, Straf- und Entschädigungsverfahren, beispielsweise bei

  • einer Nebenklage
  • einer Schmerzensgeldforderung
  • Schadenersatzforderungen
  • Entschädigungsverfahren auch behördlicher Natur

und stellen, soweit noch nicht vorhanden, den Kontakt zu einer Opferschutzorganisation her, um weitere Hilfen zu erhalten. Wir übernehmen die Vertretung und unterstützen bei der Antragstellung in behördlichen Verfahren auf Entschädigung oder weiteren Hilfen.

Der Opferschutz ist ein Beispiel dafür, dass man nicht nur unmittelbar von einer schweren Straftat betroffen ist, sondern dies auch vielfältige zivil- und sozialrechtliche Folgen nach sich zieht, bei deren Klärung anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.

„Die größten Unfälle passieren am Schreibtisch.“

Dieser Werbeslogan des Deutschen Anwaltvereins beschreibt treffend, was geschehen kann.

Es ist deshalb sinnvoll, den dem Vertrag zugrunde zu legenden Sachverhalt vorher zu analysieren und alle rechtlich relevanten, wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkte herauszuarbeiten, die berücksichtigt werden sollen. Nur so ergibt sich ein vertraglicher Inhalt, der auch wirklich das regelt, was Sie wollen und sein Ziel erreicht. Ich berate Sie und entwickle mit Ihnen zusammen fachlich fundierte Vertragskonzepte um Ihr Ziel zu erreichen.

Bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, oder der Abwehr solcher Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden, unterstützen wir Sie und entwicklen mit Ihnen zusammen Lösungskonzepte für bestehende Probleme. Beispielsweise bei

  • Eheverträgen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreterverträgen
  • Miet- und Pachtverträgen
  • vertraglich erbrechtlicher Gestaltung
  • Arbeitsverträgen und vielem anderen.

Unser Ziel ist es, im Vorfeld zu erreichen, dass eventuelle Konflikte, die absehbar sind, vermieden werden und so Rechtsstreitigkeiten, eine Belastung der Vertragsparteien in persönlicher und wirtschaftlicher Natur verhindert wird.

Rechtsgebiete in denen es häufig zu Differenzen zwischen Mietern und Vermietern kommt. Umso wichtiger ist, dass Mietverträge rechtzeitig gestaltet oder vorgelegte Mietverträge geprüft und Risiken aufgezeigt werden. Zu unseren Tätigkeiten gehört daher im Rahmen des Mietrechtes insbesondere

  • Gestaltung von privaten und gewerblichen Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung bei auftretenden Mietmängeln und Störungen durch Mitmieter
  • Abmahnung von Mietern
  • Klärung von Mietminderungsansprüchen
  • Kündigung von Mietverhältnissen, Sonderkündigungen und Eigenbedarfskündigungen
  • Aufzeigen außergerichtlicher Alternativen zur Kündigung, korrekte Ermittlung der Miethöhe und Mietanpassung
  • Klärung von Nebenkosten und deren Umlagefähigkeit
  • Fragen bei der Fortzahlungspflicht bei Gewerbeuntersagungen und sonstigen Störungen (wie derzeit Corona)
  • Beratung bei Immobilien in der Krise
  • Beratung hinsichtlich der Vererbung von Immobilien

Eigentümer einer Wohneinheit oder mehrerer Wohneinheiten zu sein führt oft zu vielen Rechtsfragen und stellt auch eine Belastung dar. Zu unseren Tätigkeiten im Wohnungseigentumsrecht gehört deshalb insbesondere

  • Aufzeigen von Umfang und Grenzen von Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie Sondernutzungen
  • Aufzeigen von Rechten und Pflichten bei Verwalterbestellung: Rechte und Pflichten aus dem Verwaltervertrag und Verwalterkündigung
  • Gestaltung von Vorhaben und Beschlussfassung mi Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Beschlussanfechtungen
  • Klärung von Meinungsverschiedenheiten bei Wirtschaftsverbänden

Das Verwaltungsrecht betrifft in dem von uns bearbeiteten Bereich insbesondere das Verhältnis zwischen Bürgern und der Verwaltung. Dies geht über das Verwaltungsverfahren bis zum Erlass eines Bescheides, dessen Überprüfung oder ins Klageverfahren. Im Hinblick auf die sehr hohe Zahl von verwaltungsrechtlichen Regelungen, Gesetzen und Richtlinien ist hier ein zielsicheres und vor allen Dingen rechtssicheres Handeln oft nur mit anwaltlicher Unterstützung möglich. Zu unseren Aufgaben im Verwaltungsrecht gehören daher

  • Tätigkeit in Verwaltungsverfahren, inhaltliche Überprüfung von amtlichen Schreiben und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden, Widerspruchseinlegung gegen fehlerhafte Bescheide und ggf. spätere Klage
  • Abwehr öffentlich/rechtlicher Forderungen
  • Einforderung eines behördlichen Tätigwerdens
  • Verhandlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten mit der Behörde im Verwaltungsverfahren

In vielen Situationen kann es sinnvoll sein, ein Lösungskonzept einvernehmlich zu finden. Ziel ist hierbei die Anrufung eines Gerichtes mit allen Kosten und Risiken, die damit verbunden sind, zu vermeiden, soweit noch möglich im Vorfeld Einvernehmen zu erzielen.

Unsere Tätigkeit besteht daher

  • in der Analyse von Konfliktursachen und Interessenlagen
  • in dem Erarbeiten eines Lösungskonzeptes mit dem Ziel einer Einigung statt des Streites